Die Norvesta Bank ist von der Regulierungsbehörde für Banken und Finanzaufsicht (ACPR, Zulassungsnummer: 15468) als Kreditinstitut für die Erbringung von Umkehrdienstleistungen zugelassen. Die Zeichnung von Umkehrprodukten ist gemäß Artikel L. 411-2 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes professionellen Anlegern vorbehalten. Diese Mitteilung stellt weder ein öffentliches Angebot noch Werbung oder sonstige öffentliche Bekanntmachung im Sinne der Richtlinie 2009/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2009 dar und kann auch nicht als solche ausgelegt werden. Sie zielt auch nicht darauf ab, das öffentliche Interesse an der Zeichnung von Fondsanteilen, sei es national oder international, zu beeinträchtigen.